Fahrstunden Theoriestunden
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_pkw.htm
http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/strverkehr/fuehrersch/38498/index.html
Führerscheinantrag
Personalausweis oder Reisepass,
Lichtbild,
Sehtest vom Optiker,
Bescheinung über Sofortmaßnahmen am Unfallort („Kleiner
Erste-Hilfe-Kurs“)
Ein Führerschein kostet 43,40 Euro.
Bei Minderjährigen Zustimmung der Eltern
Bei Antrag auf BF 17 zusätzlich
Einverständniserklärung der Begleitperson
Zusatzgebühren für die Begleitperson ( Überprüfung der Begleitperson )
Prüfungsbescheinigung ( 7,70€ )
Mit der Ausbildung kann mit 16,5Jahren begonnen werden.
Theoretische Prüfung 3 Monate vor dem 17.Geburtstag
Praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
Prüfbescheinigung
Mofa ist keine Fahrerlaubnis.
Fahrerlaubnis
Die
Fahrschule kann 6 Monate vor erreichen des Mindestalters begonnen
werden. §16 FeV
Die Theoretische Prüfung 3 Monate, die
Praktische Prüfung 1 Monat vor erreichen des Mindestalters
abgelegt werden. §17 FeV
Klassen A1 M S T L Mindestalter
16Jahre.
Begleitetes Fahren BF17, Mindestalter
17Jahre.
http://www.fahrenab17.de/fragen.html
http://www.gesetze-im-internet.de/fev/Punkt
10
BF17 beinhaltet die Klassen L, M, S
Diese Klassen dürfen auch ohne Begleitung gefahren werden.
Begleitperson
Die begleitende Person
1. muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
2. muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer
entsprechenden deutschen oder EU/EWR-Fahrerlaubnis sein, die während
des Begleitens mitzuführen
und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf
Verlangen auszuhändigen ist,
3. darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nach
Absatz 3 im Verkehrszentralregister
mit nicht mehr als drei Punkten belastet sein.
http://www.heilbronn.de/bue_rat/virtuell/fuehrerscheinangelegenheiten/begleitetes_fahren/_files/BF17_Beiblatt_Begleitperson.pdf
Klasse B Mindestalter 18 Jahre.
Ausnahmegenehmigung für vorgeschriebenenMindestalter gem. §§ 10 und 74 Fahrerlaubnisverordnung
http://www.landkreis-pfaffenhofen.de/pfaffenhofen/system/formulare/files/antrag_erteilung_ausnahmegenehmigung_mindestalter_info.pdf
http://www.ostallgaeu.de/fileadmin/sg32/Formulare/Fuehrerschein/32-FS-7.pdf
http://www.gesetze-im-internet.de/fev/
Punkt 6
Probezeit beginnt ab Klasse A1 oder B, Dauer 2
Jahre
A-Verstoß ist ein schwerwiegender Verstoß,
z.B. Geschwindigkeit >20km/h, Rotlichtverstoß
B-Verstoß
ist ein weniger schwerwiegender Verstoß, z.B. Handy.
2
B-Verstöße zählen wie ein A-Verstoß.
Was
ein A oder B Verstoß ist kann im Bußgeldkatalog
nachgesehen werden. Erst ab 40€ ist es ein für die
Probezeit relevanter Verstoß.
Verstöße in der
Probezeit
Auch Verstöße ohne Kfz wie Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad führt zur
Nachschulung.
Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen,
oder Verkehrsstraftaten wird eine Nachschulung angeordnet, und die
Probezeit wird auf vier Jahre verlängert. Die Probezeit kann nur
einmal verlängert werden.
Zwischen Verstoß bis zur
Anordnung der Nachschulung geht es mehrere Monate, bis zu einem
Jahr.
Eine Liste mit Fahrschulen die eine Nachschulung
anbieten liegt meist der Aufforderung zur Nachschulung bei. Die
Preise der Fahrschulen vergleichen lohnt sich.
Weitere
Verstöße zählen nicht für die Probezeit bis die
Nachschulung beendet wurde. Es werde aber natürlich die Punkte
in Flensburg registriert und die Bußgelder verhängt.
Wird die Nachschulung zu dem in der Aufforderung genannten
Termin nicht gemacht, wird die Fahrerlaubnis eingezogen. Erst nach
abgelegter Nachschulung kann eine neue, mit allen Unterlagen,
Fahrerlaubnis mit Restprobezeit beantragt werden.
Bei
einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen nach der
Nachschulung kommt eine Aufforderung zu einer freiwilligen
Psychologischen Beratung. Sonst keine Folgen.
Bei einem
A-Verstoß oder 2 B-Verstößen zwei Monate nach der
Aufforderung zu einer freiwilligen Psychologischen Beratung wird die
Fahrerlaubnis für mindestens 3 Monate entzogen. Eine neue
Fahrerlaubnis mit Restprobezeit kann nach 3 Monate, mit allen
Unterlagen, beantragt werden. Der Antrag kann schon etwa 6 Wochen vor
Ablauf der Sperrfrist beantragt werden.
Bei einem A-Verstoß
oder 2 B-Verstößen in der Restprobezeit wird eine MPU
angeordnet, fällt die negativ aus, oder wird sie nicht gemacht,
wird die Fahrerlaubnis entzogen.
FAQ Radarforum
http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=23929
Das Schreiben mit der Aufforderung zur Nachschulung kommt erst viel ( etliche Monate, bis 1 Jahr ) später.
Zuerst muss der Bußgeldbescheid rechtskräftig sein. Dann werden die
Punkte in Flensburg gutgeschrieben. Flensburg muss die
Führerscheinstelle informieren, Und letztendlich schickt dir die
Führerscheinstelle die Aufforderung zur Nachschulung.
Berechnung der Probezeit
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Kommentare%20Aufsatze/Kommentar%20Berechnung%20Probezeit.htm
Fahrerlaubnis Österreich
http://www.fahrschule-wienerneudorf.at/fuehrerschein/l17.htm?reload_coolmenus#ablauf
http://www.moped-fuehrerschein.de/mopedausweis.html
Frame
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