Fahrstunden Theoriestunden
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_pkw.htm


http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/strverkehr/fuehrersch/38498/index.html

Führerscheinantrag
Personalausweis oder Reisepass,
Lichtbild,
Sehtest vom Optiker,
Bescheinung über Sofortmaßnahmen am Unfallort („Kleiner Erste-Hilfe-Kurs“)
Ein Führerschein kostet 43,40 Euro.
Bei Minderjährigen Zustimmung der Eltern

Bei Antrag auf BF 17 zusätzlich
Einverständniserklärung der Begleitperson
Zusatzgebühren für die Begleitperson ( Überprüfung der Begleitperson )
Prüfungsbescheinigung ( 7,70€ )

Mit der Ausbildung kann mit 16,5Jahren begonnen werden.
Theoretische Prüfung 3 Monate vor dem 17.Geburtstag
Praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag

Prüfbescheinigung Mofa ist keine Fahrerlaubnis.

Fahrerlaubnis

Die Fahrschule kann 6 Monate vor erreichen des Mindestalters begonnen werden. §16 FeV
Die Theoretische Prüfung 3 Monate, die Praktische Prüfung 1 Monat vor erreichen des Mindestalters abgelegt werden. §17 FeV

Klassen A1 M S T L Mindestalter 16Jahre.

Begleitetes Fahren BF17, Mindestalter 17Jahre.
http://www.fahrenab17.de/fragen.html
http://www.gesetze-im-internet.de/fev/Punkt 10

BF17 beinhaltet die Klassen L, M, S
Diese Klassen dürfen auch ohne Begleitung gefahren werden.

Begleitperson
Die begleitende Person
1. muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
2. muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer
entsprechenden deutschen oder EU/EWR-Fahrerlaubnis sein, die während des Begleitens mitzuführen
und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
3. darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 im Verkehrszentralregister
mit nicht mehr als drei Punkten belastet sein.
http://www.heilbronn.de/bue_rat/virtuell/fuehrerscheinangelegenheiten/begleitetes_fahren/_files/BF17_Beiblatt_Begleitperson.pdf


Klasse B Mindestalter 18 Jahre.
Ausnahmegenehmigung für vorgeschriebenenMindestalter gem. §§ 10 und 74 Fahrerlaubnisverordnung
http://www.landkreis-pfaffenhofen.de/pfaffenhofen/system/formulare/files/antrag_erteilung_ausnahmegenehmigung_mindestalter_info.pdf
http://www.ostallgaeu.de/fileadmin/sg32/Formulare/Fuehrerschein/32-FS-7.pdf

http://www.gesetze-im-internet.de/fev/ Punkt 6
Probezeit beginnt ab Klasse A1 oder B, Dauer 2 Jahre

A-Verstoß ist ein schwerwiegender Verstoß, z.B. Geschwindigkeit >20km/h, Rotlichtverstoß
B-Verstoß ist ein weniger schwerwiegender Verstoß, z.B. Handy.
2 B-Verstöße zählen wie ein A-Verstoß.

Was ein A oder B Verstoß ist kann im Bußgeldkatalog nachgesehen werden. Erst ab 40€ ist es ein für die Probezeit relevanter Verstoß.

Verstöße in der Probezeit

Auch Verstöße ohne Kfz wie Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad führt zur Nachschulung.

Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen, oder Verkehrsstraftaten wird eine Nachschulung angeordnet, und die Probezeit wird auf vier Jahre verlängert. Die Probezeit kann nur einmal verlängert werden.

Zwischen Verstoß bis zur Anordnung der Nachschulung geht es mehrere Monate, bis zu einem Jahr.

Eine Liste mit Fahrschulen die eine Nachschulung anbieten liegt meist der Aufforderung zur Nachschulung bei. Die Preise der Fahrschulen vergleichen lohnt sich.

Weitere Verstöße zählen nicht für die Probezeit bis die Nachschulung beendet wurde. Es werde aber natürlich die Punkte in Flensburg registriert und die Bußgelder verhängt.

Wird die Nachschulung zu dem in der Aufforderung genannten Termin nicht gemacht, wird die Fahrerlaubnis eingezogen. Erst nach abgelegter Nachschulung kann eine neue, mit allen Unterlagen, Fahrerlaubnis mit Restprobezeit beantragt werden.


Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen nach der Nachschulung kommt eine Aufforderung zu einer freiwilligen Psychologischen Beratung. Sonst keine Folgen.

Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen zwei Monate nach der Aufforderung zu einer freiwilligen Psychologischen Beratung wird die Fahrerlaubnis für mindestens 3 Monate entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis mit Restprobezeit kann nach 3 Monate, mit allen Unterlagen, beantragt werden. Der Antrag kann schon etwa 6 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist beantragt werden.

Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen in der Restprobezeit wird eine MPU angeordnet, fällt die negativ aus, oder wird sie nicht gemacht, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

FAQ Radarforum
http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=23929

Das Schreiben mit der Aufforderung zur Nachschulung kommt erst viel ( etliche Monate, bis 1 Jahr ) später.

Zuerst muss der Bußgeldbescheid rechtskräftig sein. Dann werden die Punkte in Flensburg gutgeschrieben. Flensburg muss die Führerscheinstelle informieren, Und letztendlich schickt dir die Führerscheinstelle die Aufforderung zur Nachschulung.

Berechnung der Probezeit
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Kommentare%20Aufsatze/Kommentar%20Berechnung%20Probezeit.htm

Fahrerlaubnis Österreich
http://www.fahrschule-wienerneudorf.at/fuehrerschein/l17.htm?reload_coolmenus#ablauf

http://www.moped-fuehrerschein.de/mopedausweis.html





Frame fehlt? Bitte nachladen.