Fahrverbot


Ein Monat Fahrverbot sind, außer im Februar keine 4Wochen. Es sind immer volle Monate.


Im Bußgeldkatalog sind Fahrverbote bis 3 Monate vorgesehen. Bei mehreren Verstößen können die Fahrverbote addiert werden und direkt nacheinander angetreten werden.


Beim ersten Fahrverbot kann der Beginn des Fahrverbots innerhalb 4 Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids selber bestimmt werden.


Weitere Fahrverbote müssen sofort nach Rechtskraft des Bußgeldbescheid angetreten werden.


Der Führerschein ist bei der zuständigen Bußgeldstelle abzugeben, mit Abgabe beginnt das Fahrverbot.

Das Fahrverbot beginnt erst wenn alle Führerscheine in amtlicher Verwahrung sind, also auch Führerscheine aus anderen Ländern ( Jeder darf nur einen Führerschein besitzen, aber manche haben zwei ).


Meist wird die örtliche Polizei über das Fahrverbot informiert, und überwacht es auch.


Kurz vor dem Ende des Fahrverbots wird der Führerschein zurück geschickt. Gefahren werden darf erst wenn das Fahrverbot abgelaufen ist, auch wenn der Führerschein schon wieder zurück ist.





Führerscheinentzug


Bei einem Führerscheinentzug wird die Fahrerlaubnis widerrufen, der Führerschein wird eingezogen. Es wird eine Sperrfrist verhängt in der keine neue Fahrerlaubnis ausgestellt werden darf.


Einige Wochen vor dem Ende der Sperrfrist kann eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden. Eine Prüfung wird meistens nicht mehr verlangt. Es können aber Auflagen gemacht werden.





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