Führerschein Kosten A A1 M
http://motorrad.wikia.com/wiki/Fahrerlaubnis_und_Führerschein
Führerscheinkosten Klasse B
http://www.fahrtipps.de/fahrschule/fuehrerschein-kosten.php



Fahrerlaubnisklassen in Klammer die eingeschlossenen Klassen

A ( A1 M )
Motorräder mit und ohne Seitenwagen
( Motorräder mit Seitenwagen gelten als einspurige Fahrzeuge)
2Jahre beschränkt auf danach unbeschränkt

A1 ( M )
beschränkt auf nicht mehr als 125ccm 11kw ( Leichtkrafträder )
Für 16 und 17jährige Leichtkraftradfahrer gilt eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h.
Mit dem Erwerb von A1 Beginnt die 2jährige Probezeit

B ( M S L )
Mehrspurige Kfz bis 3500kg zulässiger Gesamtmasse. Maximal acht Sitzplätze plus Fahrersitz.
Anhänger bis 750kg oder mit einer Gesamtmasse nicht höher als die Leermasse des Zugfahrzeug.
Der Zug ( Zugfahrzeug + Anhänger ) darf 3500kg zulässige Gesamtmasse nicht übersteigen.

BE*
Ist eine Erweiterung der Klasse B ( E = Anhänger )
Die Beschränkung des Fahrzeugs Klasse B bleiben, der Anhänger darf maximal das1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen, bei durchgehender Bremse.

BF17 ( M S L )
Es gelten die Regeln wie bei Klasse B, aber es muss eine Begleitperson dabei sein.

BEF17
Es gelten die Regeln wie bei Klasse BE, aber es muss eine Begleitperson dabei sein.

C
Mehrspurige Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer)
Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t, befristet gültig

CE
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t, befristet gültig

C1
Mehrspuriges Kraftfahrzeug bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer)
Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, befristet gültig


C1E
Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse
Züge bis 12 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeuges), unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t, befristet gültig

D
Omnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen (ausgenommen Fahrer)
Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, befristet gültig

DE
Züge aus D-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse
befristet gültig
befristet gültig

D1
Omnibusse mit 9–16 Fahrgastplätzen (ausgenommen Fahrer)
Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, befristet gültig

D1E
Züge aus D1-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse
Züge bis 12 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeuges), befristet gültig

M
Kleinkrafträder sowie Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und 45 km/h ohne Beiwagen

S
Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis jeweils 45 km/h

T
Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (ab 18 Jahren, darunter nur 40 km/h) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h

L
land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 25 km/h

*)
http://www.byandreas-diefahrschule.de/mediapool/69/696868/data/Fuehren_von_Zugkombinationen_im_EU-Fuehrerscheinrecht_07-2008.pdf

Alte Fahrerlaubnisklassen umgeschlüsselt auf die neuen Klassen


Klasse 1 bis 30.11.1954 und im Saarland ab 1.12.1954 bis 30.09.1960 A, A1, B, M, L

Klasse 1 ab 1.12.1954 bis 31.12.1988 A, A1, M, L

Klasse 1a bis 31.12.1988 A, A1, M, L

Klasse 1 ab 1.1.1989 A, A1, M, L

Klasse 1 beschränkt auf Leichtkrafträder A1, M, L


Klasse 2 bis 30.11.1954 und im Saarland ab 1.12.1954 bis 30.09.1960 A, A1, B, BE, C, CE, C1, C1E, M, L, T

Klasse 2 ab 1.12.1954 bis 31.3.1980 B, BE, C, CE, C1, C1E, M, L, T


Klasse 3 (a+b) bis 30.11.1954 und im Saarland ab 1.12.1954 bis 30.09.1960 A, A1, B, BE, C1, C1E, M, L

Kasse 3 bis 31.3.1980 A1, B, BE, C1, C1E, M, L

Klasse 3 ab 1.4.1980 B, BE, C1, C1E, M, L


Klasse 4 bis 30.11.1954 und im Saarland ab 1.12.1954 bis 30.09.1960 A, A1, B, M, L

Klasse 4 bis 31.3.1980 A1, M, L

Klasse 4 ab 1.4.1980 M, L


Klasse 5 bis 31.3.1980 M, L

Klasse 5 ab 1.4.1980 L


http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/fahrerlaubnisklassen

http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/strverkehr/fuehrersch/38498/index.html



Die Daten der Kartenführerscheine sind im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert. Was da gespeichert wird steht im Link

§ 49 Speicherung der Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister FEV