Führerschein Kosten A A1 M
http://motorrad.wikia.com/wiki/Fahrerlaubnis_und_Führerschein
Führerscheinkosten Klasse B
http://www.fahrtipps.de/fahrschule/fuehrerschein-kosten.php
Fahrerlaubnisklassen in Klammer die eingeschlossenen Klassen
A ( A1 M )
Motorräder mit und ohne Seitenwagen
( Motorräder mit Seitenwagen gelten als einspurige Fahrzeuge)
2Jahre beschränkt auf danach unbeschränkt
A1 ( M )
beschränkt auf nicht mehr als 125ccm 11kw ( Leichtkrafträder )
Für 16 und 17jährige Leichtkraftradfahrer gilt eine durch die Bauart
bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h.
Mit dem Erwerb von A1 Beginnt die 2jährige Probezeit
B ( M S L )
Mehrspurige Kfz bis 3500kg zulässiger Gesamtmasse. Maximal acht
Sitzplätze plus Fahrersitz.
Anhänger bis 750kg oder mit einer Gesamtmasse nicht höher als die
Leermasse des Zugfahrzeug.
Der Zug ( Zugfahrzeug + Anhänger ) darf 3500kg zulässige Gesamtmasse
nicht übersteigen.
BE*
Ist eine Erweiterung der Klasse B ( E = Anhänger )
Die Beschränkung des Fahrzeugs Klasse B bleiben, der Anhänger darf
maximal das1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs
betragen, bei durchgehender Bremse.
BF17 ( M S L )
Es gelten die Regeln wie bei Klasse B, aber es muss eine Begleitperson
dabei sein.
BEF17
Es gelten die Regeln wie bei Klasse BE, aber es muss eine Begleitperson
dabei sein.
C
Mehrspurige Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9
Sitzplätze (einschließlich Fahrer)
Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine
gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t, befristet gültig
CE
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine
gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t, befristet gültig
C1
Mehrspuriges Kraftfahrzeug bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9
Sitzplätze (einschließlich Fahrer)
Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, befristet gültig
C1E
Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse
Züge bis 12 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des
Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeuges), unter 21
Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t, befristet gültig
D
Omnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen (ausgenommen Fahrer)
Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, befristet gültig
DE
Züge aus D-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger
Gesamtmasse
befristet gültig
befristet gültig
D1
Omnibusse mit 9–16 Fahrgastplätzen (ausgenommen Fahrer)
Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, befristet gültig
D1E
Züge aus D1-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger
Gesamtmasse
Züge bis 12 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des
Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeuges), befristet
gültig
M
Kleinkrafträder sowie Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und 45 km/h
ohne Beiwagen
S
Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis
jeweils 45 km/h
T
Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (ab 18 Jahren,
darunter nur 40 km/h) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h
L
land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 25 km/h
*)
http://www.byandreas-diefahrschule.de/mediapool/69/696868/data/Fuehren_von_Zugkombinationen_im_EU-Fuehrerscheinrecht_07-2008.pdf
Alte Fahrerlaubnisklassen
umgeschlüsselt auf die neuen Klassen
Klasse 1 bis 30.11.1954 und im Saarland
ab 1.12.1954 bis 30.09.1960 A, A1, B, M, L
Klasse 1 ab 1.12.1954 bis 31.12.1988 A,
A1, M, L
Klasse 1a bis 31.12.1988 A, A1, M, L
Klasse 1 ab 1.1.1989 A, A1, M, L
Klasse 1 beschränkt auf
Leichtkrafträder A1, M, L
Klasse 2 bis 30.11.1954 und im Saarland
ab 1.12.1954 bis 30.09.1960 A, A1, B, BE, C, CE, C1, C1E, M, L, T
Klasse 2 ab 1.12.1954 bis 31.3.1980 B,
BE, C, CE, C1, C1E, M, L, T
Klasse 3 (a+b) bis 30.11.1954 und im
Saarland ab 1.12.1954 bis 30.09.1960 A, A1, B, BE, C1, C1E, M, L
Kasse 3 bis 31.3.1980 A1, B, BE, C1,
C1E, M, L
Klasse 3 ab 1.4.1980 B, BE, C1, C1E,
M, L
Klasse 4 bis 30.11.1954 und im Saarland
ab 1.12.1954 bis 30.09.1960 A, A1, B, M, L
Klasse 4 bis 31.3.1980 A1, M, L
Klasse 4 ab 1.4.1980 M, L
Klasse 5 bis 31.3.1980 M, L
Klasse 5 ab 1.4.1980 L
http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/fahrerlaubnisklassen
http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/strverkehr/fuehrersch/38498/index.html
Die Daten der Kartenführerscheine sind im Zentralen
Fahrerlaubnisregister gespeichert. Was da gespeichert wird steht im Link
§ 49 Speicherung der Daten im Zentralen
Fahrerlaubnisregister FEV