Zeichen 283 Haltverbot
Zeichen 286 Eingeschränktes Haltverbot
Wer sich aus dem Wirkbereich des Fahrzeugs entfernt, oder länger als 3Minuten hält, der Parkt.
http://www.rsa-95.de/haltverbot.htm
Halteverbot beantragen z.B. für Umzug an einem bestimmten Tag.
Eine Sondergenehmigung beim Amt für öffentliche Ordnung beantragen.
Schilder bei einem Bauunternehmer ausleihen, dabei auch darauf achten das es die richtigen Schilder sind.
Die Schilder mindestens 72 Stunden vor dem geplanten Umzug aufstellen.
Möglichst Bilder direkt nach dem aufstellen machen, und festzuhalten
welche Fahrzeuge beim aufstellen dort gestanden sind.
http://www.juraforum.de/forum/t215824/s.html
VG Braunschweig v. 01.09.2005: Es ist verhältnismäßig, wenn ein
haltverbotswidrig geparktes Kfz bei einem mobilen Haltverbotsschild
nach einer Vorlaufzeit von 72 Stunden kostenpflichtig umgesetzt wird
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/KfzUmsetzung16.php
Parkerleichterung für außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG) und Blinde (BL)
http://www2.ingolstadt.de/media/custom/465_1678_1.PDF?loadDocument&ObjSvrID=465&ObjID=1678&ObjLa=1&Ext=PDF&_ts=1192816109
Parken im eingeschränkten Halteverbot max. 3 Stunden