Zeichen 283 Haltverbot

Zeichen 286 Eingeschränktes Haltverbot
Wer sich aus dem Wirkbereich des Fahrzeugs entfernt, oder länger als 3Minuten hält, der Parkt.




http://www.rsa-95.de/haltverbot.htm

Halteverbot beantragen z.B. für Umzug an einem bestimmten Tag.

Eine Sondergenehmigung beim Amt für öffentliche Ordnung beantragen.
Schilder bei einem Bauunternehmer ausleihen, dabei auch darauf achten das es die richtigen Schilder sind.
Die Schilder mindestens 72 Stunden vor dem geplanten Umzug aufstellen. Möglichst Bilder direkt nach dem aufstellen machen, und festzuhalten welche Fahrzeuge beim aufstellen dort gestanden sind.

http://www.juraforum.de/forum/t215824/s.html


VG Braunschweig v. 01.09.2005: Es ist verhältnismäßig, wenn ein haltverbotswidrig geparktes Kfz bei einem mobilen Haltverbotsschild nach einer Vorlaufzeit von 72 Stunden kostenpflichtig umgesetzt wird
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/KfzUmsetzung16.php

Parkerleichterung für außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG) und Blinde (BL)

http://www2.ingolstadt.de/media/custom/465_1678_1.PDF?loadDocument&ObjSvrID=465&ObjID=1678&ObjLa=1&Ext=PDF&_ts=1192816109

Parken im eingeschränkten Halteverbot max. 3 Stunden
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