ADAC Kaufvertrag
http://www.kfz-check.com/doku/ADAC_Kaufvertrag.pdf

Zulassung und Versicherung
http://www.landkreis-muenchen.de/landratsamt/119.htm

Gebraucht wird immer
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ( Außer bei Neuzulassung )
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
gültiger TÜV-Nachweis (Fahrzeugschein, Abmeldebescheinigung oder Prüfbericht)
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Gemeinde
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer ( oder die Bankdaten )

Neufahrzeuge zusätzlich
Nachweis der Typengenehmigung durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC bzw. Einzelgutachten gem. § 13 EG-FGV, Datenblatt des Herstellers

Wenn neue Kennzeichen vergeben werden
Kennzeichen wenn noch die alten Kennzeichen gestempelt sind.

zusätzlich bei Firmen:
Handelsregisterauszug
Gewerbeanmeldung
Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)

Bei Fahrzeigen bei denen die Sicherheitsüberprüfung vorgeschrieben ist
Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches + Prüfprotokoll)

Bei Erledigung durch Dritte:
Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Halters
Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten steuerrechtliche Verhältnisse bekanntgegeben werden dürfen
bei Zulassungen: Einzugsermächtigung für das Finanzamt (wir empfehlen, unseren Vollmachtsvordruck zu verwenden)

Abmelden
Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief od. frühere Betriebserlaubnis
Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Kennzeichenschildhttp://motorrad.wikia.com/wiki/Fahrerlaubnis_und_Führerscheinhttp://motorrad.wikia.com/wiki/Fahrerlaubnis_und_Führerscheinhttp://motorrad.wikia.com/wiki/Fahrerlaubnis_und_Führerscheinhttp://motorrad.wikia.com/wiki/Fahrerlaubnis_und_Führerscheinhttp://motorrad.wikia.com/wiki/Fahrerlaubnis_und_Führerscheinhttp://motorrad.wikia.com/wiki/Fahrerlaubnis_und_Führerscheinhttp://motorrad.wikia.com/wiki/Fahrerlaubnis_und_Führerscheinhttp://motorrad.wikia.com/wiki/Fahrerlaubnis_und_Führerscheinhttp://motorrad.wikia.com/wiki/Fahrerlaubnis_und_Führerscheinhttp://motorrad.wikia.com/wiki/Fahrerlaubnis_und_Führerscheinhttp://motorrad.wikia.com/wiki/Fahrerlaubnis_und_Führerscheinhttp://motorrad.wikia.com/wiki/Fahrerlaubnis_und_Führerscheinhttp://motorrad.wikia.com/wiki/Fahrerlaubnis_und_Führerscheinhttp://motorrad.wikia.com/wiki/Fahrerlaubnis_und_Führerscheiner
Ggf. Verwertungsnachweis
Personalausweis oder Pass des Halters und ggf. des Vorsprechenden

Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)


Kurzzeitzulassung Ausfuhrkennzeichen
Länderliste
http://www.nondos.com/

Kurzzeitkennzeichen

Fahrten zur Zulassung und TÜV mit nicht angemeldeten Fahrzeug.

Steuern Schwerbehinderte
Schwerbehinderte ab 50 % und Merkzeichen G (Gehbehinderung) erhalten einen Kfz-Steuer Nachlass.
Ab 80 % und Merkzeichen aG (außergewöhnliche Schwerbehinderung) ist man von der Kfz-Steuer befreit.
Der Wagen darf nur von dem Behinderten oder in seinem Auftrag (z.B. um für ihn etwas aus der Apotheke zu holen) von jemand anderem gefahren werden.

Wahlweise kann man sich für die Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr entscheiden. Man wird aber vom Versorgungsamt bei der Zusendung des Behindertenausweises in einem Merkblatt darauf hin gewiesen.



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